Aktuelles aus Pyhra
Bestätigung für Baumarkt
Für die Inanspruchnahme allfälliger Aktionen von Baumärkten für Menschen die vom Hochwasser betroffen sind, sind ab sofort für Betroffene aus Pyhra Bestätigungen im Bürgerbüro am Gemeindeamt erhältlich.
Förderungen in Bezug auf die Hochwasserkatastrophe
Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!
Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern ist aufgrund des Hochwassers bzw. des Starkregens ein Schaden eingetreten. Verschiedene Institutionen sowie das Land NÖ bieten viele die Möglichkeit von Soforthilfen bzw. rascher finanzieller Unterstützung an. Im Folgenden haben wir Ihnen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten zum besseren Überblick zusammengefasst:
- Katastrophenbeihilfe für Private (nähere Informationen auch auf der Gemeindehomepage) Link: Katastrophenbeihilfe für Private - Förderung - Land Niederösterreich (noe.gv.at)
- AK bis zu € 1.000,- für Mitglieder AK Link: Katastrophenhilfe: Die AK hilft ihren Mitgliedern | Arbeiterkammer Niederösterreich
- SVS bei Schaden für Selbstständige und Landwirten Link: SVS-Hochwasserhilfe für Betriebe
- WKÖ – für Schäden bei Unternehmern Link: Hochwasser – Unterstützungen, Services und Informationen, Eingeschränkter Kursbetrieb im WIFI NÖ - WKO
- ÖGK Soforthilfe durch Stundungen, Ratenvereinbarungen, etc. Link: Hochwasser: unbürokratische Soforthilfe für betroffene Unternehmen (gesundheitskasse.at)
- Familienhärteausgleich (wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen um die lebensnotwendigen Gegenstände/Sanierungsarbeiten zu finanzieren) Link: Basisinformationen zum Familienhärteausgleich - Bundeskanzleramt Österreich
Handwerkerbonus
Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen, die einen Wohnsitz in Österreich haben, eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs). Der Bonus bietet die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto/ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von € 2.000,- (2025: € 1.500,-) zurückzubekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).
Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 01. März 2024 bis längstens 31. Dezember 2025 und kann ab dem 15. Juli 2024 online beantragt werden.
Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).
Was ist für die Antragstellung notwendig?
- amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) oder ID-Austria
- IBAN auf den der Handwerkerbonus überwiesen werden soll (Bankomatkarte)
- Kontoauszug, Überweisungsbestätigung oder ein Beleg aus dem Registrierkassensystem
- Handynummer oder E-Mail-Adresse
Die Mitarbeiter am Gemeindeamt unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
Eine Liste der förderfähigen Leistungen finden Sie im Hier!