Aktuelles aus Pyhra
Hochwasserzuwendung
Betroffene Privatpersonen können eine einmalige finanzielle Unterstützung beantragen, wenn ihr Hauptwohnsitz in Österreich beim Hochwasser im September 2024 überflutet wurde. Zwei Arten der Zuwendung sind möglich:
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Wohnraumerhaltung: 2.200 € für Schäden im Wohnraum des Hauptgebäudes.
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Wohnraumbeschaffung: bis zu 3.500 € für Ersatzunterkünfte, wenn das Haus unbewohnbar war.
Voraussetzung ist ein gemeldeter Schaden beim Katastrophenfonds. Die Antragstellung ist online bis 30.06.2025 möglich.
Mehr Infos und Antrag erhalten Sie hier.
Kontakt: hochwasserzuwendung@kommunalkredit.at | +43 1 31631-727
"Skarabäus" Pflichtupdate
Ab Mai 2025 ist der Zutritt zu den Sammelzentren nur noch mit der neuesten Version der Skarabäus-App möglich.
Bitte aktualisieren Sie Ihre App rechtzeitig über den Google Play Store oder den Apple Store, um weiterhin einen reibungslosen Zugang zu gewährleisten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den GVU St. Pölten: Tel. 02742/71117 oder E-Mail an gemeindeverband@gvu-stpoelten.at.
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