Aktuelles aus Pyhra

Österreich hilft Österreich - Soforthilfe

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger!

Der Akuthilfefonds „Österreich hilft Österreich – Überbrückungshilfe“ unterstützt Menschen, welche von Extremwetterereignissen in ganz Österreich betroffen sind und deren Häuser oder Wohnungen in Folge dessen zerstört oder beschädigt worden sind.

Die Überbrückungshilfe des Akuthilfefonds - Österreich hilft Österreich (Maximalbetrag
€ 2.100,-) erfolgt per Überweisung nach Prüfung des Antrags durch die Hilfsorganisation. Die Auszahlung erfolgt im Auftrag von ÖHÖ durch die Caritas der Erzdiözese Wien. In dem Zusammenhang werden die Anträge zentral erfasst und geprüft, um Doppelförderungen zu vermeiden.

Weitere Informationen erhalten Sie im Link: Anleitung: Ansuchen um Überbrückungshilfe (orf.at)

Hilfe aus dem Katastrophenfonds

Für alle die vom Hochwasser betroffen sind und Schäden an Gebäuden, Inventar sowie land- und forstwirtschaftliche Schäden haben, besteht die Möglichkeit finanzielle Hilfe aus dem Katastrophenfonds des Landes NÖ in Anspruch zu nehmen.

Gesamtschäden abzüglich allfälliger Versicherungszahlungen müssen für die Inanspruchnahme einer Förderung mindestens € 1.000,00 betragen.

Der Antrag muss bei der Gemeinde eingebracht werden. Bitte melden Sie sich hierfür direkt beim Gemeindeamt und geben Sie Name, Adresse, Telefonnummer und wenn bereits vorhanden die Gesamtschadenssumme sowie die Versicherungszahlung bekannt.

Nähere Informationen finden Sie unterhalb unter „Infos Schadenskommission“.

Infos Schadenskommission

Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger,

Jede Bürgerin und jeder Bürger, in deren bzw. in dessen Vermögen ein Katastrophenschaden eingetreten ist, kann über die örtlich zuständige Gemeinde einen Antrag auf Gewährung einer Katastrophenbeihilfe einbringen.

Zunächst ist der Schaden formlos bei der Gemeinde zu melden.

Die Gemeindevertreter geben in weiterer Folge die Daten der geschädigten Person in das Katastrophenbeihilfeprogramm ein.

Um die genauen Schäden beurteilen zu können sowie Ansprüche auf Entschädigung aus dem Katastrophenfonds zu erhalten, müssen die Schäden von einer offiziellen Schadenskommission begutachtet und beurteilt werden.

Sie können im Vorfeld folgende Maßnahmen treffen (dies ist wahrscheinlich auch für Ihre private Versicherung relevant):

  • Dokumentation der beschädigten Gebäudeteile und Gegenstände
  • Fotos vom Schaden machen
  • Beschreibung des Schadenshergangs
  • Kostenschätzung des Gesamtschadens

Falls Sie Schäden an Ihrer Liegenschaft (Haus, Keller, Grundstück, Landwirtschaftliche Flächen, Forstwege, private Kläranlagen etc.) haben, melden Sie sich bitte bei der Marktgemeinde Pyhra unter 02745/2208 oder per Mail an marktgemeinde@pyhra.gv.at mit Ihrem Namen, Adresse und Telefonnummer sowie einer kurzen Schadensbeschreibung. Wenn vorhanden, bitte bereits auch die Schadenshöhe und die Versicherungssumme bekannt geben, da diese Summen dem Katastrophenfond gemeldet werden müssen.

Sobald wir einen Termin zur Schadensbegutachtung wissen, melden wir uns telefonisch bei Ihnen.

Sollten Sie in der Lage sein, ein Schadenserhebungsprotokoll auszufüllen, ersuchen wir Sie dieses Protokoll vor dem Besuch der Schadenskommission auszufüllen und gemeinsam mit Fotos und eventuell vorhandenen Plänen an uns (marktgemeinde@pyhra.gv.at) zu übermitteln. Falls Sie beim Ausfüllen Hilfe benötigen oder sonstige Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne unter 02745/2208-14 zur Verfügung.

Die Protokolle finden Sie mit klick auf das Bild, diese Formulare erscheinen danach unterhalb des Textes: