Aktuelles aus Pyhra

Infos Schadenskommission

Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger,

Jede Bürgerin und jeder Bürger, in deren bzw. in dessen Vermögen ein Katastrophenschaden eingetreten ist, kann über die örtlich zuständige Gemeinde einen Antrag auf Gewährung einer Katastrophenbeihilfe einbringen.

Zunächst ist der Schaden formlos bei der Gemeinde zu melden.

Die Gemeindevertreter geben in weiterer Folge die Daten der geschädigten Person in das Katastrophenbeihilfeprogramm ein.

Um die genauen Schäden beurteilen zu können sowie Ansprüche auf Entschädigung aus dem Katastrophenfonds zu erhalten, müssen die Schäden von einer offiziellen Schadenskommission begutachtet und beurteilt werden.

Sie können im Vorfeld folgende Maßnahmen treffen (dies ist wahrscheinlich auch für Ihre private Versicherung relevant):

  • Dokumentation der beschädigten Gebäudeteile und Gegenstände
  • Fotos vom Schaden machen
  • Beschreibung des Schadenshergangs
  • Kostenschätzung des Gesamtschadens

Falls Sie Schäden an Ihrer Liegenschaft (Haus, Keller, Grundstück, Landwirtschaftliche Flächen, Forstwege, private Kläranlagen etc.) haben, melden Sie sich bitte bei der Marktgemeinde Pyhra unter 02745/2208 oder per Mail an marktgemeinde@pyhra.gv.at mit Ihrem Namen, Adresse und Telefonnummer sowie einer kurzen Schadensbeschreibung. Wenn vorhanden, bitte bereits auch die Schadenshöhe und die Versicherungssumme bekannt geben, da diese Summen dem Katastrophenfond gemeldet werden müssen.

Sobald wir einen Termin zur Schadensbegutachtung wissen, melden wir uns telefonisch bei Ihnen.

Sollten Sie in der Lage sein, ein Schadenserhebungsprotokoll auszufüllen, ersuchen wir Sie dieses Protokoll vor dem Besuch der Schadenskommission auszufüllen und gemeinsam mit Fotos und eventuell vorhandenen Plänen an uns (marktgemeinde@pyhra.gv.at) zu übermitteln. Falls Sie beim Ausfüllen Hilfe benötigen oder sonstige Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne unter 02745/2208-14 zur Verfügung.

Die Protokolle finden Sie mit klick auf das Bild, diese Formulare erscheinen danach unterhalb des Textes:

Förderungen in Bezug auf die Hochwasserkatastrophe

Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!

Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern ist aufgrund des Hochwassers bzw. des Starkregens ein Schaden eingetreten. Verschiedene Institutionen sowie das Land NÖ bieten viele die Möglichkeit von Soforthilfen bzw. rascher finanzieller Unterstützung an. Im Folgenden haben wir Ihnen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten zum besseren Überblick zusammengefasst:

Handwerkerbonus

Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen, die einen Wohnsitz in Österreich haben, eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs). Der Bonus bietet die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto/ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von € 2.000,- (2025: € 1.500,-) zurückzubekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).

Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 01. März 2024 bis längstens 31. Dezember 2025 und kann ab dem 15. Juli 2024 online beantragt werden.

Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).

Was ist für die Antragstellung notwendig?
- amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) oder ID-Austria
- IBAN auf den der Handwerkerbonus überwiesen werden soll (Bankomatkarte)
- Kontoauszug, Überweisungsbestätigung oder ein Beleg aus dem Registrierkassensystem
- Handynummer oder E-Mail-Adresse

Die Mitarbeiter am Gemeindeamt unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

Eine Liste der förderfähigen Leistungen finden Sie im Hier!