Die Geschichte Pyhra's

Die Pfarrgründung erfolgte 1083 durch Bischof Altmann von Passau, dem Gründer des Stiftes Göttweig. Nach diesem Bischof Altmann ist auch die ehemalige Katastralgemeinde Altmannsdorf benannt. Der Pfarrsprengel, welcher sich ursprünglich bis an die steirische Landesgrenze erstreckte, wurde aus Teilen der alten Pfarren von St. Pölten und Böheimkirchen gebildet. (Archiv Göttweig)

Die Zeit der großen Drangsale sollte für Pyhra mit dem Jahre 1530 beginnen. Göttweig, das die Grundherrschaft über Pyhra besaß, wurde gezwungen, um die großen Kriegsbeiträge leisten zu können, einige Güter zu veräußern. Der Verkauf eines Teiles der unbeweglichen Güter war der Geistlichkeit vom Landesfürsten aufgetragen. Die Besitzungen zu Pyhra wurden dem Ritter Wilhelm von Greiß zu Wald, einem Protestanten, übergeben. Mit diesen Realitäten wurde ihm gleichzeitig das Patronat der Pfarre überlassen. Die traurigen Folgen für Kirche und Schule (schon 1439 ist von einer Pfarrschule in Pyhra die Rede) äußerten sich bald.

Vom Dorf zum Markt

Von den weltlichen Grundherren, die in Pyhra Besitz hatten, nannten sich nur einige nach dem Ort. So bezeugte um 1180 Fridericus de Pircha eine Weingartenschenkung Rudberts von Fohrafeld an das Stift Göttweig. Um 1190 ist eine Engelschalf von Pircha Zeuge einer Urkunde. 1391 tätigt Hans der Rieder von Pierichech einen Gütertausch mit dem Stifte Lilienfeld. 1405 ist er als Amtmann von St. Pölten Zeuge einer Urkunde. 1496 bezeugt Jörg Steger zu Pirchach den Verkauf eines freieigenen halben Hofes zu Stattersdorf an Christoph Grabner (Herrschaft Pottenbrunn). Auswärtige Grundherrschaften finden wird für kürzere oder längere Zeit im Orte Pyhra vertreten, so etwa Kreisbach, Ochsenburg, Kerschenbach, Albrechtsberg, die Stifte Lilienfeld und Herzogenburg.

Dass auch die Herrschaft Wald schon vor 1530 Grundherr in Pyhra war, ist anzunehmen, sicher aber hatte Wald zeitweise die Vogtei zumindest über Teile des Göttweiger Besitzes. Die Rechte der Göttweiger Grundholden sind im Einvernehmen mit der Grundobrigkeit Göttweig schon sehr früh (um 1400, nach L. Koller um 1440) schriftlich in einem sogenannten Banntaiding festgelegt worden. Danach soll der Abt jährlich ein Taiding abhalten, nur einen nichtadeligen Amtmann einsetzen, die "armen" Leute rechtzeitig zur Versammlung (=Taiding) einladen. Der Grundherr betont sein Recht, nach Belieben einen Vogt (=Schutzherren) zu nehmen oder abzusetzen. Dieses Recht hat Göttweig auch schon früher betont, als Abt Wolfgang von Göttweig seinen Neffen Otto von Wald als Vogt über die Leute und den Besitz Göttweigs "auf der Widem zu Pierichech" einsetzte. Von jedem Lehen hat der Vogt für seine Tätigkeit ein Huhn zu fordern. Die Rechte des Grundherren gegenüber dem Landgericht werden genau abgegrenzt. Quelle: 900 Jahre Pfarre Pyhra (Alois Eder - Anton Grabler - Franz Gugerell)