Strafregisterbescheinigung
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person beziehungsweise bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Abgesehen von bestimmten staatlichen Behörden kann jeder nur über sich selbst eine Strafregisterbescheinigung beantragen. Privatpersonen können fremde Strafregisterbescheinigungen nicht einsehen.
Die Strafregisterbescheinigung kann - unabhängig vom Hauptwohnsitz - bei jeder sachlich zuständigen Behörde beantragt werden.
Kosten:
- Bundesabgabe: € 14,30
- Verwaltungsabgabe: € 2,10
Hier erfahren Sie mehr über das Thema "STRAFREGISTERBESCHEINIGUNG"
Österreichischer Reisepass
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft. Passbehörden sind Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland bei jeder Passbehörde gestellt werden - unabhängig vom Wohnsitz. Ebenso nehmen manche Gemeinden (obwohl sie keine Passbehörde sind) als besonderen Service Reisepassanträge entgegen und leiten diese an die zuständige Passbehörde weiter. Voraussetzung dafür ist, dass die Person mit einem aufrechten Wohnsitz in der betroffenen Gemeinde gemeldet ist.
Wird der Reisepass dringend benötigt, wird empfohlen, Antrag direkt bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen, da die Ausstellung im Wege der Gemeinde längere Zeit in Anspruch nimmt.
Kosten:
- Reisepass: € 75,90
- Reisepass für Kinder von 0 bis 2 Jahren: kostenlos
- Reisepass für Kinder von 2 bis 12 Jahren: € 30,00
- Expresspass: € 100,00 (nur bei Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat möglich)
- Ein-Tages-Expresspass: € 220,00 (nur bei Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat möglich)
Reisepass erneuern
Sie möchten Ihren Reisepass erneuern/verlängern?
- Alter Reisepass (nicht länger als 5 Jahre abgelaufen bzw. auf dem Lichtbild identifizierbar)
- Ein Passbild (Hochformat 35mm x 45mm) nicht älter als 6 Monate nach den bestimmten Passbildkriterien
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen, wie z.B. bei Namensänderung (Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid), Nachweis eines akademischen Grades, eine Verleihungsurkunde
Wenn der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist...
Sie möchten Ihren Reisepass erneuern, da er länger als 5 Jahre abgelaufen ist? Das brauchen Sie mit:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Amtlicher Dienstausweis, Waffenpass)
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Passbild (Hochformat 35mm x 45mm) nicht älter als 6 Monate nach bestimmten Passbildkriterien
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen, wie z.B. bei Namensänderung (Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid), Nachweis eines akademischen Grades, eine Verleihungsurkunde
Reisepass für Kinder/Jugendliche
Jedes Kind benötigt seit dem 15. Juni 2012 für Auslandsreisen einen eigenen Reisepass oder - sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist - einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteiles gilt seit diesem Zeitpunkt nicht mehr.
Antragstellung:
Bei der Antragstellung muss das Kind (ab der Geburt, daher auch ein Baby) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein. Die Vertretungsbefugnis der Antragstellerin/des Antragstellers muss nachgewiesen werden.
Ein Reisepass für unmündige Minderjährige kann nur von der Person beantragt werden, die auch die gesetzliche Vertretung (Obsorge) für das Kind hat.
Hier erfahren Sie mehr über das Thema "REISEPASS"
Personalausweis
Ebenso wie beim Reisepass ist die Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses die österreichische Staatsbürgerschaft. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland bei jeder Passbehörde gestellt werden - unabhängig vom Wohnsitz. Manche Gemeinden nehmen (obwohl sie keine Passbehörde sind) als besonderen Service Personalausweisanträge entgegen und leiten diese an die zuständige Passbehörde weiter. Voraussetzung dafür ist, dass die Person mit einem aufrechten Wohnsitz in der betroffenen Gemeinde gemeldet ist.
Ein Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Danach muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Kosten
- Personalsausweis € 61,50
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich eingebracht werden.
Personalausweis Antragstellung bzw. Erneuerung
Antragstellung für einen Personalausweis mit Lichtbildausweis (ohne Reisepass):
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Staatsbürgerschaft
- ein Passbild (Hochformat 35mm x 45mm) nicht älter als 6 Monate nach den bestimmten Passbildkriterien
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen, wie z.B. bei Namensänderung (Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid), Nachweis eines akademischen Grades, eine Verleihungsurkunde
Kein Personalausweis, aber ein Reisepass ist vorhanden:
- Reisepass (nicht länger als 5 Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
- ein Passbild (Hochformat 35mm x 45mm) nicht älter als 6 Monate nach den bestimmten Passbildkriterien
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen, wie z.B. bei Namensänderung (Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid), Nachweis eines akademischen Grades, eine Verleihungsurkunde
Erforderliche Unterlagen für die Erneuerung des Personalausweises:
- Alter Personalausweis (Antragstellerin/Antragstelle auf Lichtbild identifizierbar)
- ein Passbild (Hochformat 35mm x 45mm) nicht älter als 6 Monate nach den bestimmten Passbildkriterien
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen, wie z.B. bei Namensänderung (Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid), Nachweis eines akademischen Grades, eine Verleihungsurkunde