Hauptstraße 13
3143 Pyhra
Informationen sortiert nach Lebenslagen
Es gibt immer wieder Situationen in Ihrem Leben, die mit diversen Formalitäten verbunden sind. Dieser Online-Ratgeber soll Ihnen Hilfe und Leitfaden sein, wie Sie möglichst einfach und rasch Behördenwege erledigen können.
Sie finden hier nützliche (Erst-)Informationen bei der Erledigung von Behördenwegen. In manchen Fällen wird es möglich sein, Ihr Anliegen online von zuhause oder vom Büro aus zu erledigen. Wo dies nicht möglich ist, finden Sie Ansprechpartner, wo Sie detailliertere Informationen erhalten.
An- Ab- und Ummeldung
Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Eine Anmeldung ist beispielsweise in folgenden Fällen notwendig:
Erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich Umzug innerhalb Österreichs (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)
Begründung eines weiteren Wohnsitzes (der Hauptwohnsitz bleibt gleich)
Wenn ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet wird, kann die für den neuen Hauptwohnsitz zuständige Behörde gleichzeitig mit der Anmeldung des neuen die Ummeldung des alten Wohnsitzes durchführen.
Fristen: Innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
Hier erfahren Sie mehr über das Thema "MELDEPFLICHT"
Bauamt der Marktgemeinde Pyhra
Formulare zum Download
Hier erfahren Sie mehr über das Thema "BAUEN"
Alles zur Geburt
Die Geburt Ihres Neugeborenen muss dem zuständigen Standesamt binnen einer Woche angezeigt werden. Sie bekommen dann vom Standesamt die erste Geburtsurkunde für Ihr Kind ausgestellt. Die Geburtsurkunde wird Ihr Kind in vielen unterschiedlichen Lebenssituationen als Nachweis benötigen. Auch brauchen Sie sie zur Anmeldung des Wohnsitzes Ihres Neugeborenen.
Hier erfahren Sie mehr über das Thema "GEBURT"
Die Mutter-Eltern-Beratung findet jeden 1. Dienstag im Monat um 13:45 Uhr in der Rot-Kreuz-Stelle Pyhra statt.
Auf den Hund gekommen
Für Eigentümerinnen/Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten, die im Tierschutzgesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.
Die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden zum Zweck der Zurückführung entlaufener, ausgesetzter oder zurückgelassener Tiere wird im § 24a des Tierschutzgesetzes geregelt. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde sind zu kennzeichnen.
Seit 30. Juni 2008 besteht für alle in Österreich gehaltenen Hunde eine Pflicht zur Kennzeichnung mit Mikrochip. Der Chip wird auf Kosten der Hundehalterin/des Hundehalters von der Tierärztin/vom Tierarzt spätestens bis zum dritten Lebensmonat des Hundes eingesetzt. Das Bundesministerium für Gesundheit stellt zur überregionalen Zusammenarbeit eine österreichweite Tierschutzdatenbank zur Verfügung.
An- und Abmeldung des Hundes
Anmeldung:
Erfolgt persönlich am Gemeindeamt (Hundemarke und Verrechnung). Mitzubringen ist falls vorhanden die Chip-Nummer. Für die Hundemarke ist ein Erlös von € 3,02 einzuheben.
Abmeldung:
Einfach das Abmeldeformular ausfüllen und an das Gemeindeamt schicken oder in den grünen Postkasten vor dem Gemeindeamt einwerfen.
Hier erfahren Sie mehr über das Thema "HUND"
Standesamt und Staatsbürgerschaftsevidenzstelle Pyhra
Hauptstraße 13
3143 Pyhra
Montag: 08:00 bis 11:30 Uhr und 16:30 bis 18:00 Uhr
02745 / 2208 80
Immobilien
Zivilschutzbeauftragter der Marktgemeinde Pyhra
- Zivilschutzbeauftrager: GR DI Dr. Claus Schmitzer
NÖ Zivilschutzverband
Langenlebarner Straße 106
3430 Tulln / Donau
02272 / 61 820 - 13
Hier erfahren Sie mehr über das Thema "KATASTROPHENFALL"
Personen- und Meldeauskunft
Jede Person kann bei der zuständigen Meldebehörde eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Dazu muss ein formloser Antrag gestellt und ein amtlicher Lichtbildausweis vorgewiesen werden. Vor- und Nach- oder Familiennamen der gesuchten Person und ein weiteres Merkmal z.B. Geburtsdatum oder bisheriger Wohnsitz muss genannt werden.
Hier erfahren Sie mehr über das Thema "MELDEAUSKUNFT"
Information Pflege & Betreuung zu Hause
Zur Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige finden Sie hier Informationen zum Thema "Pflege & Betreuung" übersichtlich zusammengefasst.
Dieser Service wird seitens der Marktgemeinde Pyhra für Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger zu Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.
Pflege-Hotline des Landes Niederösterreich
Die Pflege-Hotline des Landes Niederösterreich bietet pflegebedürftigen Menschen, deren Angehörigen und allen Personen, die mit Problemen der Pflege befasst sind, umfassende und kompetente Beratung an.
Die Beratung erfolgt kostenlos durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes der NÖ Landesregierung.
Sie erreichen die Pflege-Hotline unter:
Montag - Freitag in der Zeit von 08:00 - 16:00 Uhr
02742 / 9005 12785
Eine umfassende Sammlung an Informationen zum Thema "Pflege & Betreuung" finden Sie im Link:
Informationen zu Pflege- und Betreuungsdiensten "zu Hause" in Ihrer Nähe finden Sie im Link:
Informationen zu den Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren des Landes Niederösterreich
Rotes Kreuz Niederösterreich
Informationen zur "Pflege zu Hause" finden Sie im Link:
Hilfswerk Niederösterreich
Informationen zu "Hilfe und Pflege daheim" finden Sie im Link:
Für das Gemeindegebiet Pyhra ist "Hilfe und Pflege daheim Böheimkirchen" bei Fragen für Sie erreichbar:
Hilfe und Pflege daheim Böheimkirchen
Untere Hauptstraße 7
3071 Böheimkirchen
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Caritas Niederösterreich
Informationen für Menschen mit Pflegebedarf finden Sie im Link:
Informationen zu Förderungen
Urlaubsaktion für pflegende AngehörigeKleinkinder-Tagesbetreuungseinrichtung
Haupstraße 16a
3143 Pyhra
- Pädagogische Leitung: Natalie Kirchner
Weitere Informationen zur Kleinkinder-Tagesbetreuungseinrichtung
Kleinkinder Tagesbetreuung in PyhraNÖ Landeskindergarten
Wiedener Straße 11
3143 Pyhra
- Leiterin: Katrin Bergauer
Öffnungszeiten:
Mo-Do 7:00 bis 16:30 Uhr
Fr 7:00 bis 16:00 Uhr
Weitere Informationen zum Kindergarten
Kindergarten in Pyhra
Wiedener Straße 9
3143 Pyhra
- Direktorin: Simone Schneider-Unger
Weitere Informationen zur Volksschule
Volksschule in PyhraEuropa-Mittelschule Pyhra
Hauptstraße 15
3143 Pyhra
- Direktorin: Dipl.-Päd. Bettina Pfeiffer, BEd MA
Weitere Informationen zur Europa-Mittelschule
Europa-Mittelschule in PyhraSchülerInnenfreifahrt
Bezüglich der Abgabemodalität informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Schuldirektion.
Die Überweisung des Selbstbehalts für die SchülerInnenfreifahrt erfolgt auf das Konto der
Fa. Meidl Reisen GmbH:
Raiffeisenbank Region St. Pölten
IBAN: AT37 3258 5000 0430 4747
BIC: RLNWATWWOBG
Hier geht's zum Antrag:
Kinderbetreuung
Schulische Tagesbetreuung
Die schulische Tagesbetreuung in der VS Pyhra findet von Montag bis Freitag, in der Zeit von 11:30 Uhr bis 17:00 Uhr statt.
Die Kinder werden von der akademischen Freizeitpädagogin Renate Hagenauer, Mitarbeiterin der Organisation "NÖ. Familienland", betreut.
Ablauf der TABE
Nach dem Eintreffen der Kinder wird das gemeinsame Mittagessen eingenommen. Danach beginnen die Lernstunden. Während dieser Zeit werden die SchülerInnen von Diplompädagoginnen der VS Pyhra betreut.
Wenn die Hausaufgaben erledigt sind, beginnt die individuelle Freizeitgestaltung. In dieser Zeit stehen das gemeinsame Miteinander und das Spielen im Vordergrund. Die Bewegungsräume, Turnsaal und Schulgarten stehen täglich zur Verfügung.
Das vielfältige Angebot an Bastelarbeiten wird von den Kindern gerne angenommen.
Das Motto der Tagesbetreuung heißt: "Gegenseitige Wertschätzung"
Babysitter
Die Plattform Babysits.at bietet Eltern die Möglichkeit schnell und vertrauenswürdig eine Betreuung für Ihre Kinder zu finden und soll auch Babysittern helfen, einen spaßigen Nebenjob zu finden.
Staatsbürgerschaft
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.
Hier erfahren Sie mehr über das Thema "STAATSBÜRGERSCHAFTSNACHWEIS"
Standesamt und Staatsbürgerschaftsevidenzstelle Pyhra
Strafregisterbescheinigung
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person beziehungsweise bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Abgesehen von bestimmten staatlichen Behörden kann jeder nur über sich selbst eine Strafregisterbescheinigung beantragen. Privatpersonen können fremde Strafregisterbescheinigungen nicht einsehen.
Die Strafregisterbescheinigung kann - unabhängig vom Hauptwohnsitz - bei jeder sachlich zuständigen Behörde beantragt werden.
Kosten:
- Bundesabgabe: € 14,30
- Verwaltungsabgabe: € 2,10
Hier erfahren Sie mehr über das Thema "STRAFREGISTERBESCHEINIGUNG"
Österreichischer Reisepass
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft. Passbehörden sind Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland bei jeder Passbehörde gestellt werden - unabhängig vom Wohnsitz. Ebenso nehmen manche Gemeinden (obwohl sie keine Passbehörde sind) als besonderen Service Reisepassanträge entgegen und leiten diese an die zuständige Passbehörde weiter. Voraussetzung dafür ist, dass die Person mit einem aufrechten Wohnsitz in der betroffenen Gemeinde gemeldet ist.
Wird der Reisepass dringend benötigt, wird empfohlen, Antrag direkt bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen, da die Ausstellung im Wege der Gemeinde längere Zeit in Anspruch nimmt.
Kosten:
- Reisepass: € 75,90
- Reisepass für Kinder von 0 bis 2 Jahren: kostenlos
- Reisepass für Kinder von 2 bis 12 Jahren: € 30,00
- Expresspass: € 100,00 (nur bei Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat möglich)
- Ein-Tages-Expresspass: € 220,00 (nur bei Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat möglich)
Reisepass erneuern
Sie möchten Ihren Reisepass erneuern/verlängern?
- Alter Reisepass (nicht länger als 5 Jahre abgelaufen bzw. auf dem Lichtbild identifizierbar)
- Ein Passbild (Hochformat 35mm x 45mm) nicht älter als 6 Monate nach den bestimmten Passbildkriterien
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen, wie z.B. bei Namensänderung (Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid), Nachweis eines akademischen Grades, eine Verleihungsurkunde
Wenn der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist...
Sie möchten Ihren Reisepass erneuern, da er länger als 5 Jahre abgelaufen ist? Das brauchen Sie mit:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Amtlicher Dienstausweis, Waffenpass)
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Passbild (Hochformat 35mm x 45mm) nicht älter als 6 Monate nach bestimmten Passbildkriterien
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen, wie z.B. bei Namensänderung (Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid), Nachweis eines akademischen Grades, eine Verleihungsurkunde
Reisepass für Kinder/Jugendliche
Jedes Kind benötigt seit dem 15. Juni 2012 für Auslandsreisen einen eigenen Reisepass oder - sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist - einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteiles gilt seit diesem Zeitpunkt nicht mehr.
Antragstellung:
Bei der Antragstellung muss das Kind (ab der Geburt, daher auch ein Baby) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein. Die Vertretungsbefugnis der Antragstellerin/des Antragstellers muss nachgewiesen werden.
Ein Reisepass für unmündige Minderjährige kann nur von der Person beantragt werden, die auch die gesetzliche Vertretung (Obsorge) für das Kind hat.
Hier erfahren Sie mehr über das Thema "REISEPASS"
Personalausweis
Ebenso wie beim Reisepass ist die Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses die österreichische Staatsbürgerschaft. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland bei jeder Passbehörde gestellt werden - unabhängig vom Wohnsitz. Manche Gemeinden nehmen (obwohl sie keine Passbehörde sind) als besonderen Service Personalausweisanträge entgegen und leiten diese an die zuständige Passbehörde weiter. Voraussetzung dafür ist, dass die Person mit einem aufrechten Wohnsitz in der betroffenen Gemeinde gemeldet ist.
Ein Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Danach muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Kosten
- Personalsausweis € 61,50
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich eingebracht werden.
Personalausweis Antragstellung bzw. Erneuerung
Antragstellung für einen Personalausweis mit Lichtbildausweis (ohne Reisepass):
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Staatsbürgerschaft
- ein Passbild (Hochformat 35mm x 45mm) nicht älter als 6 Monate nach den bestimmten Passbildkriterien
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen, wie z.B. bei Namensänderung (Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid), Nachweis eines akademischen Grades, eine Verleihungsurkunde
Kein Personalausweis, aber ein Reisepass ist vorhanden:
- Reisepass (nicht länger als 5 Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
- ein Passbild (Hochformat 35mm x 45mm) nicht älter als 6 Monate nach den bestimmten Passbildkriterien
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen, wie z.B. bei Namensänderung (Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid), Nachweis eines akademischen Grades, eine Verleihungsurkunde
Erforderliche Unterlagen für die Erneuerung des Personalausweises:
- Alter Personalausweis (Antragstellerin/Antragstelle auf Lichtbild identifizierbar)
- ein Passbild (Hochformat 35mm x 45mm) nicht älter als 6 Monate nach den bestimmten Passbildkriterien
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen, wie z.B. bei Namensänderung (Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid), Nachweis eines akademischen Grades, eine Verleihungsurkunde
Hier erfahren Sie mehr über das Thema "PERSONALAUSWEIS"
Relevante Downloads
Naturbestattungsanlage "Grüner Himmel"
Nähere Informationen zur Naturbestattungsanlage "Grüner Himmel" finden Sie im Logo:
Bestattungsunternehmen
Bestattung Herbert Glück
St. Georgener Hauptstraße 128
3151 St. Georgen/Steinfelde
Montag bis Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr sowie nach telefonischer Terminvereinbarung.
02762 / 62 0 77 (Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr)
0664/73 66 89 34 (Außerhalb der Bürozeiten)
Bestattung Johann Radlherr
Hainfelder Straße 39
3071 Böheimkirchen
02784 / 2265 (Montag bis Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr)
0664 / 195 16 28 (Außerhalb der Bürozeiten)
Veranstaltungen
Vergessen Sie nicht, dass Veranstaltungen anmeldepflichtig sind.
Bei näheren Fragen steht Ihnen Herr Matthias Hasenzagl unter der Tel. Nr. 02745/2208-12 jederzeit gerne zur Verfügung.
Verkehr
Hier finden Sie den aktuellen Busfahrplan 490 (St. Pölten Hbf. - Pyhra - Perschenegg)
*Die VOR AnachB App ist im Playstore oder im Appstore erhältlich*
Weiters erhalten Sie über die Webseite www.vor.at Verbindungsauskünfte für öffentlichen Verkehrsmittel. Hier können Sie sich auch Wegstrecken anzeigen und berechnen lassen.
Fundbüro
Bei Verlust von persönlichen Gegenständen können Sie sich gerne jederzeit telefonisch unter 02745/2208 an das Bürgerbüro wenden.
Wasser - WSB Inspektionsbericht
Wasserhärte in Pyhra: 14,7 °dH
Hier geht es zum Download des letzten WSB Inspektionsbericht.
Wassergebühren
Wasseranschlussgebühr Einheitssatz: € 9,00
Wasserbezugsgebühr pro m³ Wasser: € 2,06
Bereitstellungsgebühr 3m³ Zähler pro Jahr: € 210,78
(Alle Tarife exklusive 10% USt.)
Für Wasserentnahmen aus Hydranten gelten gesonderte Regelungen und es ist vorab unbedingt Kontakt mit der Gemeinde aufzunehmen!
Kanalgebühren
Anschlussgebühr Schmutzwasserkanal Einheitssatz: € 14,00
Anschlussgebühr Regenwasserkanal Einheitssatz: € 3,00
Kanalbenützungsgebühr Schmutzwasserkanal Einheitssatz pro m²: € 3,31
Kanalbenützungsgebühr Regenwasserkanal Einheitssatz pro m²: +10%
(Alle Tarife exklusive 10 % USt.)