Alles zur Geburt

Die Geburt Ihres Neugeborenen muss dem zuständigen Standesamt binnen einer Woche angezeigt werden. Sie bekommen dann vom Standesamt die erste Geburtsurkunde für Ihr Kind ausgestellt. Die Geburtsurkunde wird Ihr Kind in vielen unterschiedlichen Lebenssituationen als Nachweis benötigen. Auch brauchen Sie sie zur Anmeldung des Wohnsitzes Ihres Neugeborenen.

Hier erfahren Sie mehr über das Thema "GEBURT"

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Die Mutter-Eltern-Beratung findet jeden 1. Dienstag im Monat um 13:45 Uhr in der Rot-Kreuz-Stelle Pyhra statt.

Achtung! Am 03.09.2024 entfällt die Mutter-Eltern-Beratung, Ersatztermin ist am 06.08.2024.