Alles zur Geburt
Die Geburt Ihres Neugeborenen muss dem zuständigen Standesamt binnen einer Woche angezeigt werden. Sie bekommen dann vom Standesamt die erste Geburtsurkunde für Ihr Kind ausgestellt. Die Geburtsurkunde wird Ihr Kind in vielen unterschiedlichen Lebenssituationen als Nachweis benötigen. Auch brauchen Sie sie zur Anmeldung des Wohnsitzes Ihres Neugeborenen.
Ab Februar 2023 findet die Mutterberatung jeden 1. Dienstag im Monat (außer August)
13:45 Uhr in Pyhra – Rot-Kreuz-Stelle Pyhra
Die Mutter-Eltern-Beratung in Wald findet nicht mehr statt. Sie können gerne die Mutterberatungsstelle in Pyhra besuchen.