An- Ab- und Ummeldung

Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Eine Anmeldung ist beispielsweise in folgenden Fällen notwendig:
Erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich Umzug innerhalb Österreichs (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)
Begründung eines weiteren Wohnsitzes (der Hauptwohnsitz bleibt gleich)
Wenn ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet wird, kann die für den neuen Hauptwohnsitz zuständige Behörde gleichzeitig mit der Anmeldung des neuen die Ummeldung des alten Wohnsitzes durchführen.

Fristen: Innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft

Hier erfahren Sie mehr über das Thema "MELDEPFLICHT"

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