Informationen sortiert nach Lebenslagen
Es gibt immer wieder Situationen in Ihrem Leben, die mit diversen Formalitäten verbunden sind. Dieser Online-Ratgeber soll Ihnen Hilfe und Leitfaden sein, wie Sie möglichst einfach und rasch Behördenwege erledigen können.
Sie finden hier nützliche (Erst-)Informationen bei der Erledigung von Behördenwegen. In manchen Fällen wird es möglich sein, Ihr Anliegen online von zuhause oder vom Büro aus zu erledigen. Wo dies nicht möglich ist, finden Sie Ansprechpartner, wo Sie detailliertere Informationen erhalten.
An- Ab- und Ummeldung
Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Eine Anmeldung ist beispielsweise in folgenden Fällen notwendig:
Erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich Umzug innerhalb Österreichs (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)
Begründung eines weiteren Wohnsitzes (der Hauptwohnsitz bleibt gleich)
Wenn ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet wird, kann die für den neuen Hauptwohnsitz zuständige Behörde gleichzeitig mit der Anmeldung des neuen die Ummeldung des alten Wohnsitzes durchführen.
Fristen: Innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
Bauamt der Marktgemeinde Pyhra
Hauptstraße 13
A-3143 Pyhra
Montag: 08:00 bis 11:30 Uhr und 16:30 bis 18:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
Formulare zum Download
Alles zur Geburt
Die Geburt Ihres Neugeborenen muss dem zuständigen Standesamt binnen einer Woche angezeigt werden. Sie bekommen dann vom Standesamt die erste Geburtsurkunde für Ihr Kind ausgestellt. Die Geburtsurkunde wird Ihr Kind in vielen unterschiedlichen Lebenssituationen als Nachweis benötigen. Auch brauchen Sie sie zur Anmeldung des Wohnsitzes Ihres Neugeborenen.
Mutterberatung
Jeden 1. Donnerstag im Monat (außer August und November)
13:00 Uhr in Wald – Pfarramt
14:00 Uhr in Pyhra – Rot-Kreuz-Stelle Pyhra
Auf den Hund gekommen
Für Eigentümerinnen/Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten, die im Tierschutzgesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.
Die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden zum Zweck der Zurückführung entlaufener, ausgesetzter oder zurückgelassener Tiere wird im § 24a des Tierschutzgesetzes geregelt. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde sind zu kennzeichnen.
Seit 30. Juni 2008 besteht für alle in Österreich gehaltenen Hunde eine Pflicht zur Kennzeichnung mit Mikrochip. Der Chip wird auf Kosten der Hundehalterin/des Hundehalters von der Tierärztin/vom Tierarzt spätestens bis zum dritten Lebensmonat des Hundes eingesetzt. Das Bundesministerium für Gesundheit stellt zur überregionalen Zusammenarbeit eine österreichweite Tierschutzdatenbank zur Verfügung.
An- und Abmeldung des Hundes
Anmeldung:
Erfolgt persönlich am Gemeindeamt. (Hundemarke und Verrechnung)
Abmeldung:
Einfach das Abmeldeformular ausfüllen und an das Gemeindeamt schicken.
Eheschließung
Haben Sie sich entschlossen zu heiraten, müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Standesamt zur Eheschließung anmelden und das "Aufgebot" bestellen. Das "Aufgebot" ist die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit. Sie wird bei der Anmeldung erstellt.
Standesamt und Staatsbürgerschaftsevidenzstelle Pyhra
Hauptstraße 13
A-3143 Pyhra
Montag: 08:00 bis 11:30 Uhr und 16:30 bis 18:00 Uhr
Immobilien
Grundstücke
Die Marktgemeinde Pyhra bietet folgende Grundstücke zum Verkauf an:
Bauland-Betriebsgebiet "Tümmelhofstraße"
Immobilien auf derStandard.at
Genossenschaftswohnungen in Pyhra
Alpenland - Gemeinnützige Bau- Wohn- und Siedlungsgenossenschaft
Siegfried Ludwig Platz 1
A-3100 St. Pölten
Objekte: Aufeldsiedlung 2, Hauptstraße 10, Postgasse 1
Gebau-Niobau Gemeinnützige Baugesellschaft m.b.H.
Bahnhofplatz 1
A-2340 Mödling
Objekte: Dr. Carl Kupelwieser-Straße 5
Niederösterreichische Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft für Arbeiter und Angestellte reg. Gen.m.b.H.
Südstadtzentrum 4
A-2344 Maria Enzersdorf
Objekte: Augasse 3, Hauptstraße 11, Hauptstraße 35
Mietwohnungen
Realkanzlei Wutzl GmbH
Linzerstraße 15
A-3100 St. Pölten
Objekt: Dr. Carl Kupelwieser-Straße 20
Genossenschaftswohnung
Moderne Dachgeschosswohnung in zentraler Lage, Bad (mit Fußbodenheizung) und Küche möbliert sofort abzugeben.
Für weitere Informationen klicken Sie auf folgende PDF-Datei:
NÖZSV Ortsgruppe Pyhra
Am Scheern 18A/1
3144 Wald
Ortsleiter: Mag. Peter Jagl
Sicherheitsinformationszentrum Pyhra
Marktgemeinde Pyhra
Hauptstraße 13
A-3143 Pyhra
Zivilschutzortsleiter: Mag. Peter Jagl
NÖ Zivilschutzverband
Langenlebarner Straße 106
A-3430 Tulln / Donau
Personen- und Meldeauskunft
Jede Person kann bei der zuständigen Meldebehörde eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Dazu muss ein formloser Antrag gestellt und ein amtlicher Lichtbildausweis vorgewiesen werden. Vor- und Nach- oder Familiennamen der gesuchten Person und ein weiteres Merkmal z.B. Geburtsdatum oder bisheriger Wohnsitz muss genannt werden.
Information Pflege & Betreuung zu Hause
Geschätzte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!
Zur Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige finden Sie hier Informationen zum Thema "Pflege & Betreuung" übersichtlich zusammengefasst.
Dieser Service wird seitens der Marktgemeinde Pyhra für Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger zu Verfügung gestellt und wird in nächster Zeit weiter ausgebaut. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.
Herzliche Grüße
BGM Günter Schaubach, MBA GGR Birgit Hinterhofer, MSc
Pflege-Hotline des Landes Niederösterreich
Die Pflege-Hotline des Landes Niederösterreich bietet pflegebedürftigen Menschen, deren Angehörigen und allen Personen, die mit Problemen der Pflege befasst sind, umfassende und kompetente Beratung an.
Die Beratung erfolgt kostenlos durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes der NÖ Landesregierung.
Sie erreichen die Pflege-Hotline unter:
Montag - Freitag in der Zeit von 08:00 - 16:00 Uhr
Eine umfassende Sammlung an Informationen zum Thema "Pflege & Betreuung" finden Sie im Link:
Informationen zu Pflege- und Betreuungsdiensten "zu Hause" in Ihrer Nähe finden Sie im Link:
Informationen zu den Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren des Landes Niederösterreich
Rotes Kreuz Niederösterreich
Informationen zur "Pflege zu Hause" finden Sie im Link:
Hilfswerk Niederösterreich
Informationen zu "Hilfe und Pflege daheim" finden Sie im Link:
Für das Gemeindegebiet Pyhra ist "Hilfe und Pflege daheim Böheimkirchen" bei Fragen für Sie erreichbar:
Hilfe und Pflege daheim Böheimkirchen
Untere Hauptstraße 7
3071 Böheimkirchen
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Caritas Niederösterreich
Informationen für Menschen mit Pflegebedarf finden Sie im Link:
Informationen zu Förderungen
Haupstraße 16a
A-3143 Pyhra
Pädagogische Leitung: Natalie Kirchner
Informationen zum Bestellsystem "Mampf" - ab September 2021
Link zum Anmeldeformular
Anmeldeformular MampfFoto vlnr.:
Sara Richter, Bgm Günter Schaubach, MBA, Vzbgm MMag. Erika Zeh und Natalie Kirchner
Wiedener Straße 11
A-3143 Pyhra
+43 (2745) 24195
Öffnungszeiten: Mo-Do 7:00 bis 16:00 Uhr, Fr 7:00 bis 13:00 Uhr
Leitung im NÖ Landeskindergarten
Aufnahmekriterien ab Kindergartenjahr 2019/2020
Link zum Anmeldeformular
Anmeldeformular MampfInformationen zum Bestellsystem "Mampf" - ab September 2021
Foto vlnr 1. Reihe.:
Petra Bernhard, Marina Nagl, Daniela Pottendorfer, Nina Seidl, Regina Zöchling Siegl, Martina Pedevilla
Foto vlnr 2. Reihe.:
Christina Ramel, Katrin Bergauer, Katharina Willer
1. Reihe.:
Hannelore Zeller, Marion Kraushofer, Kateryna Kerschner, Angelika Petermichl, Roswitha Prüller
2. Reihe.:
Maria Asch, Elfriede Hubmayr, Brigitte Übelbacher-Krumböck, Christiane Böhm
Fotos
Wiedener Straße 9
A-3143 Pyhra
Dir. Simone Schneider
Foto vlnr.:
Gertrud Bretzenberger, Christina Gutlederer und Andreas Stolzlederer
Hauptstraße 15
A-3143 Pyhra
Dir. SR Helga Fischer, MSc
Foto vlnr.:
Rosemarie Steindl und Theresia Kogler
SchülerInnenfreifahrt
Bezüglich der Abgabemodalität informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Schuldirektion.
Die Überweisung des Selbstbehalts für die SchülerInnenfreifahrt erfolgt auf das Konto der
Fa. Meidl Reisen GmbH:
Raiffeisenbank Region St. Pölten
IBAN: AT37 3258 5000 0430 4747
BIC: RLNWATWWOBG
Hier geht's zum Antrag:
Kinderbetreuung
Schulische Tagesbetreuung
Die schulische Tagesbetreuung in der VS Pyhra findet von Montag bis Freitag, in der Zeit von 11:30 Uhr bis 17:00 Uhr statt.
Die Kinder werden von der akademischen Freizeitpädagogin Renate Hagenauer, Mitarbeiterin der Organisation "NÖ. Familienland", betreut.
Ablauf der TABE
Nach dem Eintreffen der Kinder wird das gemeinsame Mittagessen eingenommen. Danach beginnen die Lernstunden. Während dieser Zeit werden die SchülerInnen von Diplompädagoginnen der VS Pyhra betreut.
Wenn die Hausaufgaben erledigt sind, beginnt die individuelle Freizeitgestaltung. In dieser Zeit stehen das gemeinsame Miteinander und das Spielen im Vordergrund. Die Bewegungsräume, Turnsaal und Schulgarten stehen täglich zur Verfügung.
Das vielfältige Angebot an Bastelarbeiten wird von den Kindern gerne angenommen.
Das Motto der Tagesbetreuung heißt: "Gegenseitige Wertschätzung"
Tagesmutter
Sie wollen als Mutter wieder in den Beruf einsteigen oder brauchen Zeit für Ausgleich? Sie wünschen sich für Ihr Kind eine besondere Betreuung? Kateryna Kerschner, vierfache Mutter, und pädagogisch ausgebildete Tagesmutter im Verband der Tagesmütter des NÖ Hilfswerks freut es besonders, Ihrem Kind eine individuelle, gern auch mehrsprachige, liebevolle Betreuung anbieten zu können. Nutzen Sie schon jetzt die Gelegenheit und informieren Sie sich über die Vorteile der Kinderbetreuung durch eine anerkannte Tagesmutter in ihrer Nähe. Nehmen Sie hierfür direkt mit Frau Kerschner Kontakt auf:
Tagesmutter Kateryna Kerschner
Tel.: 0680/442 81 21
kateryna.kerschner@gmail.com
Johanna Zimmermann ist eine pädagogisch ausgebildete Tagesmutter und bietet Ihrem Kind Geborgenheit und familiäre Atmosphäre. Die betreuten Kinder bekommen ein gesundes und leckeres Mittagessen und danach werden sie bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben unterstützt. Hierfür steht ein eigenes Lernzimmer bereit. Die Freizeit wird kreativ mit Basteln, Spielen, Spazieren und anderen Aktivitäten - angepasst an die Fähigkeiten und Wünsche der Kinder - verbracht.
Zurzeit steht die Betreuung von Schulkindern im Vordergrund. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte direkt mit Frau Zimmermann Kontakt auf:
Tagesmutter Johanna Zimmermann
Am Bach 17, 3143 Pyhra
Tel. 0664/184 35 40
johanna.zimmermann@sperlbauer.at
Babysitter
Die Plattform Babysits.at bietet Eltern die Möglichkeit schnell und vertrauenswürdig eine Betreuung für Ihre Kinder zu finden und soll auch Babysittern helfen, einen spaßigen Nebenjob zu finden.
Staatsbürgerschaft
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.
Standesamt und Staatsbürgerschaftsevidenzstelle Pyhra
Hauptstraße 13
A-3143 Pyhra
Montag: 08:00 bis 11:30 Uhr und 16:30 bis 18:00 Uhr
Strafregisterbescheinigung
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person beziehungsweise bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Abgesehen von bestimmten staatlichen Behörden kann jeder nur über sich selbst eine Strafregisterbescheinigung beantragen. Privatpersonen können fremde Strafregisterbescheinigungen nicht einsehen.

Nähere Informationen zur Naturbestattungsanlage:
Veranstaltungen
Vergessen Sie nicht, dass Veranstaltungen anmeldepflichtig sind.
Bei näheren Fragen steht Ihnen Herr Matthias Hasenzagl unter der Tel. Nr. 02745/2208-12 jederzeit gerne zur Verfügung.
Verkehr

Hier finden Sie den aktuellen Busfahrplan 490 (St. Pölten Hbf. - Pyhra - Perschenegg)
*Jetzt Neu: die VOR AnachB App im Playstore oder im Appstore erhältlich*
Weiters erhalten Sie über die Webseite www.vor.at/routenplaner Verbindungsauskünfte für öffentlichen Verkehrsmittel. Hier können Sie sich auch Wegstrecken anzeigen und berechnen lassen.
Bürgerbüro
Bei Verlust von persönlichen Gegenständen können Sie sich gerne jederzeit telefonisch unter 02745/2208 an das Bürgerbüro wenden.
Wasser - WSB Inspektionsbericht
Wasserhärte in Pyhra: 14 °dH - 15 °dH
Hier geht es zum Download des letzten WSB Inspektionsbericht.