Caritas Akuthilfe - Sprechstunden
Der Akuthilfefonds – „Österreich hilft Österreich“ dient dazu, bis zum Einsetzen der ersten Zahlungen der Landesregierung und der Versicherung den täglichen Bedarf zu sichern und schnelle Hilfe zu ermöglichen.
Pro Haushalt (Hauptwohnsitz) kann nur ein Antrag gestellt werden. Zweitwohnsitze und betrieblich Einrichtungen werden nicht unterstützt.
Die Überbrückungshilfe des Akuthilfefonds beträgt je nach Schaden:
- Erhebliche Schäden im Keller (nicht bei Wohnungen): 400 €
- Erhebliche Schäden im Erdgeschoss (Küche, Wohnraum): 1.100 €
- Aufgrund der Extremwetterereignisse kaputte Elektrogeräte: 600 € (Maximalbetrag 2.100 €)
Nach Prüfung des Antrags erfolgt in wenigen Tagen die Überweisung
Bitte zur Sprechstunde mitnehmen:
- Wenn möglich das ausgefüllte Formular „Ansuchen um Überbrückungshilfe des Akuthilfefonds – Österreich hilft Österreich“ online (https://helfen.orf.at).
- Ausweis
- Entweder Bericht der Schadenskommission oder Fotos des Schadens.
Die Termine der Sprechstunden finden Sie unter: www.caritas-stpoelten.at/akuthilfe-hochwasser. In Pyhra findet die Sprechstunde der Caritas für die Schadensmeldung am 25.09.2024 von 09:00 bis 12:00 Uhr im Pfarramt Pyhra, Hauptstraße 17, statt.